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VERMITTLUNG VON DENKMALIMMOBILIEN

Mit Denkmalimmobilien Steuern sparen

Profitieren Sie von den attraktiven, gesetzlich garantierten Steuervorteilen bei Denkmalimmobilien.

  • Sie erhalten bis zu 35% des Kaufpreises vom Finanzamt zurück!
  • abgeltungssteuerfrei
  • Steuerabschreibungen von bis zu 80% des Kaufpreises
  • Gewinne nach 10 Jahren steuerfrei!

 

Beispielberechnung einer Steuerersparnis

Zu versteuerndes Einkommen:  80.000,00 €  
Steuerbelastung in 12 Jahren ohne Immobilie:         321.924,00 €  
Kaufpreis Denkmalimmobilie:           206.035,00 €
Steuerbelastung in 12 Jahren mit Denkmalimmobilie:    244.134,00 €  
Steuerrückerstattung mit Denkmalimmobilie in 12 Jahren:        77.790,00 €  77.790,00 €
Effektiv gezahlter Kaufpreis:    128.245,00 €
     
 Ersparnis für Sie: 77.790,00 €   (37% vom Kaufpreis)   

 

                                                               

 

 

Vorteile einer denkmalgeschützten Immobilie

Der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie bietet nicht nur Vorteile gegenüber anderen Wertanlagen, sondern auch gegenüber dem Kauf von Neubau- oder Bestandsimmobilien.

Die wesentlichen Vorteile sind zuerst im Bereich der Steuern zu finden (siehe Beispiel oben), denn als Denkmal eingestufte Immobilien erhalten eine zusätzliche Förderung durch den Staat. Die für die Sanierung erforderlichen Kosten bilden den größten Teil des Kaufpreises und können vom Erwerber steuerlich geltend gemacht werden.

Steuervorteil Denkmalschutz Immobilie

Die Steuervorteile (siehe Beispiel oben) einer denkmalgeschützten Immobilie ergeben sich aus den normalen Abschreibungen einer Immobilie je nach Baujahr und aus den speziellen Vorteilen (Sonder AfA, Denkmal AfA), die durch die Einstufung als Denkmal entstehen, wodurch auch die Sanierungskosten steuerlich absetzbar sind. Zu beachten ist allerdings, dass die steuerliche Berücksichtigung erstmals im Jahr der Fertigstellung erfolgt. Die gesamten Sanierungskosten sind außerdem nur dann anzusetzen, wenn der Erwerb vor Beginn der Sanierungsarbeiten erfolgt ist. Späterer Erwerb mindert den Anteil der Sanierungskosten.

Sanierungskosten

Der Käufer einer Denkmalimmobilie kann durch die Denkmalschutz AfA jährlich hohe Anteile der Sanierungskosten gegenüber dem Finanzamt geltend machen. So werden bei einer denkmalgeschützten Immobilie alle Kosten, die im Zusammenhang mit der Wiederherstellung angefallen sind, auf besondere Weise anerkannt.

Je nach späterer Nutzung können Selbstnutzer diese Kosten zu 90% gleichmäßig verteilt auf 10 Jahre steuerlich geltend machen, während Kapitalanleger diese Kosten sogar in voller Höhe über 12 Jahre ansetzen können. Dabei werden in den ersten 8 Jahren jeweils 9% und in den folgenden 4 Jahren jeweils 7% steuerlich berücksichtigt. Je höher der Sanierungskostenanteil bei einem Baudenkmal ist, desto höher sind auch die als Werbungskosten anzusetzenden Beträge für den Käufer.

Diese im Vergleich zu Bestand- oder Neubauimmobilien sehr umfangreichen Abschreibungsmöglichkeiten machen Denkmäler zu einer lukrativen Anlage und zur letzten Möglichkeit mit Immobilien Steuern zu sparen.

Steuerfreiheit nach Spekulationsfrist

Nach einer Spekulationsfrist von 10 Jahren gilt für Immobilien beim Verkauf Steuerfreiheit. Im Gegensatz zu sämtlichen anderen Wertanlagen, auf deren Gewinne die seit Anfang 2009 geltende Abgeltungssteuer erhoben wird, fallen die Veräußerungsgewinne von Immobilien nicht unter diese Regelung und bleiben weiterhin steuerfrei.

 

Der richtige Partner für die Denkmalimmobile - qualitätsgeprüft und sicher

Damit der Immobilienkauf so sicher und transparent wie möglich wird, müssen alle infrage kommenden Immobilien auf Herz und Nieren geprüft werden. Dh. die Immobile, die Lage und natürlich der Bauträger, der die Immobilie saniert und pünktlich fertig stellen soll.

Wo finde ich den richtigen Partner? Das erfahren Sie hier >>>>

  

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WAS SIE SONST NOCH  WISSEN SOLLTEN:

"Hausumbau nach dem Kauf - Die dreisten Drei"

Warum ist die Lage so wichtig?

 

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